Verkehrsrecht
Wenden Sie sich im Falle eines Verkehrsunfalls gerne an uns,
egal ob Sie nicht oder teilweise Schuld sind. Wir kümmern uns um die
korrekte Schadensabwicklung mit den Versicherungen und darum, dass alle
Ansprüche geltend gemacht werden. Häufig kann neben dem reinen
Sachschaden auch noch Schmerzensgeld, Fahrtkosten,
Nutzungsausfallentschädigung oder Anderes geltend gemacht werden. Es
entstehen dabei für Sie keine zusätzlichen Kosten.
Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben und die Möglichkeit eines Mitverschuldens
Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben und die Möglichkeit eines Mitverschuldens
besteht, prüfen wir, ob sich die Inanspruchnahme der Versicherung lohnt. In einem solchen Fall werden Sie nämlich von Ihrer Versicherung
zurückgestuft und die Beiträge steigen, oftmals ist es daher günstiger
den Schaden ohne Kaskoversicherung zu beheben. Falls es einen Schaden
durch Rückstufung gibt, machen wir diesen natürlich ebenfalls geltend.
Gerne verteidigen wir auch Ihr Straf- oder Bußgeldverfahren die beispielsweise wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Trunkenheit am Steuer gegen sie eingeleitet worden ist.
Gerne verteidigen wir auch Ihr Straf- oder Bußgeldverfahren die beispielsweise wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Trunkenheit am Steuer gegen sie eingeleitet worden ist.