Arbeitsrecht
In diesem Bereich sind wir vor allem auf die Beratung von
Arbeitnehmern spezialisiert, die häufigsten Fälle beschäftigen sich hier
mit dem Kündigungsschutzrecht.
Eine Kündigungsschutzklage kann mit einer Leistungsklage verbunden werden um weitere Ansprüche wie beispielsweise Lohn, Überstunden oder Arbeitszeugnisse zu erstreiten.
Eine häufig gestellte Frage von Arbeitnehmern ist auch, ob man für den Verlust des Arbeitsplatzes einen Anspruch auf Abfindung hat. Dies hängt davon ab, ob man sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen kann.
Weitere Problemfälle können Betriebsübergänge, Befristungen, Versetzungen, Abmahnungen oder Mobbing darstellen.
Eine Kündigungsschutzklage kann mit einer Leistungsklage verbunden werden um weitere Ansprüche wie beispielsweise Lohn, Überstunden oder Arbeitszeugnisse zu erstreiten.
Eine häufig gestellte Frage von Arbeitnehmern ist auch, ob man für den Verlust des Arbeitsplatzes einen Anspruch auf Abfindung hat. Dies hängt davon ab, ob man sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen kann.
Weitere Problemfälle können Betriebsübergänge, Befristungen, Versetzungen, Abmahnungen oder Mobbing darstellen.
Wichtig:
Im Arbeitsrecht muss jede Kündigung innerhalb von 3 Wochen angegriffen
werden. Danach wird sie ansonsten wirksam und kann nicht mehr vom
Arbeitsgericht überprüft werden.