Baurecht
Seit über 30 Jahren vertreten wir Handwerker, Unternehmen und private Bauherren.
Neues Bauvertragsrecht gilt ab 2018
Die
Neuregelungen zum Bauvertragsrecht und zur kaufrechtlichen
Mängelgewährleistung treten zum 1.1.2018 in Kraft und gelten für alle
Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.