Baurecht

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Neues Bauvertragsrecht gilt ab 2018

Die Neuregelungen zum Bauvertragsrecht und zur kaufrechtlichen Mängelgewährleistung treten zum 1.1.2018 in Kraft und gelten für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.